Symbolisch
, [
509-510] adj. et adv. aus dem Latein.
symbolicus. 1. Von Symbolum, ein sinnliches oder bildliches Erkenntnißzeichen
eines andern ähnlichen Dinges, da alles dasjenige symbolisch genannt werden
kann, was ein anderes Ding vermittelst einiger Ähnlichkeiten abbildet oder
bezeichnet. In engerm Verstande ist symbolisch, was uns eine unkörperliche
Sache unter einem sinnlichen Bilde vorstellet. Die symbolische Erkenntniß, von
welcher Art eigentlich unsere ganze Erkenntniß ist, besonders, so fern sie auf
Wörtern beruhet, indem jedes Wort ein sinnliches Bild enthält. Im engsten
Verstande unterscheidet man die symbolische Erkenntniß, oder die Erkenntniß
durch Worte, von der anschauenden. 2. Von Symbolum, ein Glaubensbekenntniß, ist
symbolisch, was dazu gehöret, in demselben gegründet ist. Die symbolischen
Bücher, diejenigen Bücher und Schriften, welche das Glaubensbekenntniß einer
Kirche ausmachen. Anm. Das Griech. und Latein. Symbolum, wird von einem
Glaubensbekenntnisse nur noch zuweilen von einigen ältern Bekenntnissen der
christlichen Kirche gebraucht, z. B. das apostolische, das Athanasische
Symbolum, wofür doch auch Glaubensbekenntniß schon üblicher ist. Notker
gebraucht dafür Geuuerf, welches eine buchstäbliche Übersetzung des
Griechischen Ausdruckes ist. Von einem figürlichen Erkenntnißzeichen wird es
noch weniger gebraucht, wohl aber bezeichnet es im gemeinen Leben noch häufig
einen Wahl- oder Denkspruch.