Succediren
, [
493-494] verb. reg. neutr. mit dem
Hülfsworte seyn, im gemeinen Leben, für nachfolgen oder folgen, d. i. in einem
Amte, einer Würde, oder dem Besitze eines Dinges auf jemanden folgen. Einem
succedieren. Daher der Successor, welcher auf einen andern in einem Amte, einer
Würde, oder in dem Besitze eines Dinges folget, der Nachfolger; die Succession,
diese Folge, oder Nachfolge.