Striegeln
, [
449-450] verb. reg. act. von dem
vorigen in der ersten Bedeutung, mit der Striegel reinigen. 1. Eigentlich. Die
Pferde striegeln. 2. Figürlich, im gemeinen Leben, höhnisch oder bitter
durchziehen, so wie man im ähnlichen Verstande auch durchhecheln, scheuern u.
s. f. sagt. Jemanden striegeln. In einigen Gegenden wird es im gemeinen Leben
auch für plagen gebraucht, die Bauern striegeln, und in noch andern für
prügeln, jemanden rechtschaffen striegeln. In dem letzten Falle scheinet es von
streichen, mit Ruthen hauen, abzustammen. So auch das Striegeln. Im mittlern
Lat. estriliare, Franz. etriller, Ital. strigliare.