Das Steueramt
, [
361-362] des -es, plur. die -ämter, von
Steuer 3 (2). 1. Ein Amt, d. i. Collegium mehrerer zu Einhebung und Berechnung
der Steuer niedergesetzter Personen; das Steuer-Collegium, oft auch nur die
Steuer schlechthin. 2. Ein Amt in oder bey einem solchen Collegio.