Der Steueranschlag
, [
361-362] des -es, plur. die -schläge,
der Anschlag, nach welchem eine Steuer ausgeschrieben und entrichtet wird, das
Verhältniß, nach welchem das Vermögen, das Gewerbe, der Stand u. s. f. der
Unterthanen mit einer Steuer belegt wird.
S. Steuer 3 (2).