Die Steuer
, [
361-362] plur. die -n, gleichfalls von
dem Zeitworte steuern. 1. * Der Schutz, ohne Plural, eine veraltete Bedeutung.
Thero Engila Stiura, der Schutz der Engel, Ottfried. 2. * In mehr thätigem
Verstande, Hülfe, Beystand, gleichfalls ohne Plural. Bey dem Ottfried Stiuro,
bey dem Stryker Sture. Darzu dorfft er ewr Hüllff unnd stewr, Theuerd. Kap. 51,
Darvmb gehet mir ewr Stewr mit ein Schaft und guten eysen, eben das.
Komm, uns Armen, doch zu Steuer Wider dieses Ungeheuer, Opitz.
- Das sternenlichte Feuer Kommt, wie der schöne Mord den Schiffern, mir zu
Steuer; eben ders. Kommt doch mein Jesus mir zu Steur, Gryph.
Auch in dieser Bedeutung ist es veraltet; doch sagt man noch,
besonders in den Kanzelleyen und Gerichten, etwas zu Steuer der Wahrheit
bekennen, bescheinigen, zur Unterstützung, Beförderung der Wahrheit. 3. Im
engern Verstande ist die Steuer, eine Beyhülfe an Gelde oder andern
Bedürfnissen, dem Mangel eines andern abzuhelfen. (1) * Im weitesten Verstande.
Eine Beysteuer zu etwas geben oder thun. Darnach hieß er sie eine Steuer
zusammen legen, 2 Maccab. 12, 43. Ingleichen ein freywilliger Beytrag, welchen
man einem Armen gibt. Von der Steuer, die den Heiligen geschiehet, 1 Cor. 16,
1. Die Handreichung dieser Steuer erfüllet nicht allein den Mangel der
Heiligen, u. s. f. 2 Cor. 9, 12. Da es denn nicht bloß von gemeinschaftlichen
Beyträgen mehrerer gebraucht wurde, sondern auch in manchen Gegenden noch von
einem jeden Almosen üblich ist. Jemanden um eine Steuer ansprechen, um ein
Almosen. Im Hochdeutschen ist es auch in dieser Bedeutung veraltet, in welcher
doch das zusammengesetzte Beysteuer noch gangbar ist. (
S. auch Aussteuer und Heimsteuer.) (2) Im engern
Verstande ist die Steuer ein Beytrag der Unterthanen an Geld oder Geldeswerth
zu den Bedürfnissen des gemeinen Wesens, eine Abgabe, welche der Obrigkeit zur
Bestreitung der Bedürfnisse des Staates gegeben wird; im mittlern Lat. Steura,
und nach einer wörtlichen Übersetzung Auxilium, Franz. Aide. Steuern und Gaben
anlegen. Eine Steuer ausschreiben. Die Steuer entrichten. Da es denn fast von
allen solchen Abgaben üblich ist, welche alsdann durch allerley
Zusammensetzungen näher bestimmt werden. Die Hundesteuer, zur Erhaltung der
Jagdhunde, die Kriegssteuer, zur Führung eines Krieges, Fräuleinsteuer, zur
Ausstattung einer Prinzessinn. Die Nachsteuer, das Abzugsgeld von Erbschaften
u. s. f. Die Fleischsteuer, Brotsteuer, Tranksteuer, welche von dem Fleische,
Brote oder Getränke entrichtet wird, die Kopfsteuer oder Personensteuer, welche
nach den Personen und deren Stande gegeben wird, die Vermögensteuer, welche von
dem Vermögen entrichtet wird u. s. f. Im engsten Verstande ist die Steuer
schlechthin eine solche Angabe von liegenden Gründen, eine Grundsteuer, um sie
von dem Kopf- oder Personengelde, der Accise u. s. f. zu unterscheiden.
Figürlich wird auch ein zu Einhebung und Berechnung der unter dem Nahmen der
Steuern gangbaren Abgaben niedergesetztes Collegium, das Steuer-Collegium,
Steueramt, schlechthin die Steuer genannt, welchen Nahmen denn auch wohl das
Gebäude oder das Zimmer führet, in welchem sich dasselbe versammelt. In die
Steuer gehen.
S. Steuern. [
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