Der Statthalter
, [
305-306] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Statthalterinn. 1. Überhaupt, eine jede Person, welche einer andern
Statt oder Stelle vertritt; im mittlern Lat. Lociservator, Locumtenes, Franz.
Lieutenant; im welcher weitern Bedeutung es doch nur noch in einigen Fällen
gebraucht wird. Bey dem kaiserlichen Landgerichte in Schwaben heißt derjenige,
der des Landrichters Stelle vertritt, dessen Statthalter. In Pommern wird ein
Verwalter auf adelichen Gütern, der des Eigenthümers Stelle in der Aufsicht
über die ökonomische Verwaltung vertritt, und der in Meißen ein Hofmeister
heißt, Statthalter genannt; und so noch in einigen andern Fällen mehr. Am
üblichsten ist es, 2. in engerer und vorzüglicher Bedeutung, derjenige, welcher
des Landesherren oder der höchsten Obrigkeit Stelle in einem Lande oder in
einer Provinz vertritt, und welchen man mit ausländischen Wörtern auch einen
Vice König, wenn die höchste Landesobrigkeit ein König ist, noch häufiger aber
einen Gouverneur zu nennen pflegt. Zum Statthalter ließ der König hinter ihm
den Fürsten Andronicum, 2 Maccab. 4, 31. Im neuen Testamente gebraucht Luther
dafür das noch Oberdeutsche Landpfleger. Der Statthalter in den vereinigten
Niederländen bekleidet eine beynahe königliche Würde, und vertritt die Stelle
der General-Staaten in einigen Stücken, besonders im Kriege. Anm. Im Schwed.
Stathallare. Es ist von Statt, Stelle, und wird daher von einigen irrig
Stadthalter geschrieben. So fern ein Statthalter zum Zeichen seiner Würde zu
manchen Fällen einen Stab träget, heißt derselbe in einigen Oberdeutschen
Gegenden auch Stabhalter, (
S. dieses Wort.) Im Schwedischen, im Hollsteinischen, in
Friesland u. s. f. ist für Statthalter auch Staller üblich, welches von vielen
als eine Zusammenziehung des erstern angesehen wird. Siehe Staller.