Die Statthalterey
, [
305-306] plur. die -en. 1. Das einem
Statthalter anvertraute Gebieth, doch nur in einigen Fällen. So sind die Länder
des Bischofs zu Straßburg in vier Statthaltereyen abgetheilet. Von ganzen
Provinzen ist dieses Wort nicht üblich. 2. Die Wohnung, der Pallast eines
Statthalters.