Standhaft
, [
289-290] -er, -este, adj. et adv. 1.
Dauerhaft, geschickt, lange zu stehen und zu dauern, besonders von Gebäuden;
doch nur in einigen besonders Oberdeutschen Gegenden. Ein standhafter,
dauerhafter Bau. 2. Im Bergbaue brechen die Erze standhaft, wenn sie sich in
einer beträchtlichen Weite erstrecken, und nicht bloß in kurzen Nestern oder
Nieren vorkommen. Am üblichsten ist es 3. im figürlichen Verstande, gegen alle
Reitzungen zum Gegentheil, besonders gegen alle Vorstellungen des Scheinguten
und Scheinbösen anhaltenden Widerstand leistend, die Fertigkeit dieses
Widerstandes besitzend, und darin gegründet. Ein standhafter Mann. In seiner
Entschließung standhaft seyn. Standhaft in den Schmerzen, wenn man sich durch
die Schmerzen nicht aus seiner Gemüthsfassung bringen lässet. Der unschuldig
Leidende, der allen seinen widrigen Schicksalen eine standhafte Geduld entgegen
setzt, Dusch. Im Nieders. standfast. Beständig bezeichnet vermöge des
Zeitwortes bestehen, eigentlich die Zeitdauer, standhaft aber zunächst den
Widerstand gegen die Hindernisse. Geschiehet dieser Widerstand gegen
rechtmäßige Hindernisse, oder gegen Vorstellungen des wahren Guten oder wahren
Bösen, so heißt es hartnäckig, halsstarrig, und in manchen Fällen
widerspenstig.