Das Standgeld
, [
289-290] des -es, plur. doch nur von
mehrern Summen, die -er, dasjenige Geld, welches jemand von seinem Stande oder
für denselben auf dem Markte oder den öffentlichen Gassen zur Markt- oder
Jahrmarktszeit bezahlet; die Standgebühr, in einigen Städten das Bohlengeld,
Stättegeld, im mittlern Lat. Estantagium.