Das Standeswapen
, [
289-290] des -s, plur. ut nom. sing.
ein Wapen, welches jemand vermöge seines Standes, d. i. seiner Verhältnisse in
der bürgerlichen Gesellschaft führet; zum Unterschiede von einem
Geschlechtswapen, Heirathswapen, Gnadenwapen und so ferner.