Die Standesperson
, [
289-290] plur. die -en, eine Person von
Stande, d. i. von hohem vornehmen Stande. In engster und eigentlichster
Bedeutung gehören dahin nur Personen von dem höhern Adel, in weiterer aber auch
solche, welche ihnen an Würde nahe kommen. Im weitesten Verstande pflegt man,
obgleich aus einem Mißbrauche, oft jede über dem Bürgerstande erhabene Person
mit diesem Nahmen zu belegen.