2. Stallen
, [
277-278] verb. reg. welches mit stellen
gleichbedeutend ist, aber nur in einigen Fällen gebraucht wird, und in
doppelter Gestalt vorkommt. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, in
einem Stalle, d. i. Raume, Zimmer, bey einander seyn; doch nur noch figürlichem
Verstande, friedlich bey und neben einander leben, sich vertragen. Sie stallen
nicht miteinander, können sich nicht mit einander vertragen.
Füchse stallen nicht mit Wölfen, Lichtw.
Wo es auch, obgleich vielleicht nicht so richtig, als ein
Reciprocum, gebraucht wird, sich stallen. 2. Als ein Activum. (1) Für stellen
in weiterm Verstande, wo es nur noch in einigen Zusammensetzungen üblich ist. (
S. Bestallen, Bestallung.) Im Oberdeutschen ist Stallung
auf einen flüchtigen Missethäter machen, ihm nachsetzen, nachstellen, ihn zu
erhaschen suchen. (2) In engerer Bedeutung, oder vielmehr unmittelbar von
Stall, in den Stall stellen, besonders in dem zusammen gesetzten einstallen.
Keine Pferde mehr stallen können, keine Stallung oder keinen Stallraum für sie
mehr haben. So auch das Stallen und die Stallung. Siehe das letztere besonders.
Anm. Im Niedersächsischen gleichfalls stallen. Zu den Provinzial-Bedeutungen
gehöret auch die, da es in Niederdeutschland für gerinnen gebraucht wird,
Nieders. stallen, Holl. stollen.
S. Stellen.