Der Staller
, [
277-278] des -s, plur. ut nom. sing.
ein im Hochdeutschen unbekanntes und nur noch in einigen Gegenden des
nördlichsten Deutschlandes übliches Wort, welches daselbst eine Art eines
vornehmen obrigkeitlichen Beamten bezeichnet. So gibt es z. B. in der
Landschaft Eyderstädt so wohl einen Oberstaller, als auch einen Unterstaller
oder Staller schlechthin. Jener hat die Oberste Aufsicht in Kirchen-politischen
und ökonomischen Sachen, dieser aber ist eigentlich ein Richter, und hat das
erste Verfahren in allen Privat-Sachen der Einwohner. Beyde haben in allen
Gerichten der Landschaft den Vorsitz. Bey den Friesen ist Staller so viel wie
ein Statthalter, entweder nach einer den Niederdeutschen sehr gewöhnlichen
Ausstoßung der harten Mitlauter, oder auch unmittelbar von Stall, Stelle, für
Stellvertreter. Bey den ältern Schweden wurde der Reichsmarschall Stallare
genannt, wo es wohl zunächst von Stall, Marschall, herstammet. Man hat daher
nicht nöthig, mit Spelmannen, Frischen und andern dieses Wort von dem mittlern
Lat. Constabularius herzuleiten, welches vielmehr eine ungeschickte Übersetzung
oder Nachahmung des Deutschen Staller zu seyn scheinet.