Der Stadtadel
, [
267-268] plur. car. 1. Im weitesten
Verstande und als ein Collectivum, die in einer Stadt wohnhaften oder ansäßigen
Personen von Adel; zum Unterschiede von dem Landadel. 2. In engerer Bedeutung
ist der Stadtadel, so wohl im Abstracto, diejenige adelige Würde, welche nicht
durch Kriegsdienste, sondern durch friedliche Dienste in den Städten und bey
deren gemeinen Wesen erworben worden, als auch im Concreto die damit begabten
Personen; da denn in manchen Reichsstädten die obern Stellen des Rathes nur von
gewissen mit dem Stadtadel begabten Geschlechtern verwaltet werden können,
dergleichen Personen Patricii oder in einigen Reichsstädten Geschlechter
genannt werden. Auch hier ist es als ein Collectivum üblich, sämmtliche oder
doch mehrere Personen dieser Art zu bezeichnen. [
269-270]