Das Stabgericht
, [
263-264] des -es, plur. die -e, ein
Gericht, welches den Stab als das symbolische Kennzeichen seiner Gerichtbarkeit
führet, oder auch, welches mit einem Stabe verliehen wird. In diesem Verstande
wurden ehedem verschiedene höhere mit dem Blutbanne versehene Gerichte
Stabgerichte genannt, wovon Frisch einige Beyspiele anführet. An andern Orten
war Stabgericht eine Benennung der niedern, mit keiner Criminal-Jurisdiction
versehenen Gerichte, und in diesem Verstande kommt dieses Wort noch im
Öttingischen und andern Gegenden vor. Ja in einigen Gegenden Meißens werden die
Feld- und Dorfgerichte Stabgerichte genannt.
S. Stab 2 (2) (c)