Der Stabhalter
, [
263-264] des -s, plur. ut nom. sing.
ein nur noch in einigen Gegenden übliches Wort, denjenigen zu bezeichnen,
welcher zum Zeichen der richterlichen Würde oder der befehlshabenden Gewalt
unter mehrern den Stab träget oder hält; der Präsident. Bey dem kaiserlichen
Landgerichte in Schwaben wird derjenige, welcher des Landrichters Stelle
vertritt, aus eben der Ursache, so wohl der Stabhalter als der Statthalter
genannt.
S. Stabler und Stabträger.