2. Spießen
, [
203-204] verb. reg. act. auf etwas
spitziges als auf einen Spieß stecken. Einen Missethäter spießen, eine in Asien
übliche Lebensstrafe, da dem Verbrecher ein zugespitzter Pfahl durch den
Hintern getrieben wird. Einen Frosch spießen, ihn an einen zugespitzten Stab
stecken. Ein Thier spießet sich, wenn es, zum Beyspiel, über einen zugespitzten
Pfahl springen will, und sich denselben in den Leib stößt. Die Jäger gebrauchen
es auch von den Hirschen, wenn sie mit ihren spitzigen Geweihen stoßen. Bey
eben denselben ist spießen in noch weiterer Bedeutung, eine Art der Verbindung
zweyer gesprungenen Leinen, da selbige aufgedrehet, zusammen gestoßen und mit
einem Bindfaden umwunden werden, welches auch schäften genannt wird.