Sondern
, [
141-142] eine Partikel, welche jetzt
nur noch als ein Bindewort üblich ist, ehedem aber auch als ein Neben- und
Vorwort gebraucht wurde. Sie bedeutete, 1. * Ausgenommen, außer, welches eine
der ersten Bedeutungen ist, die aber nicht mehr gebraucht wird. Um sechs Uhr
waren beyde Städte abgebrannt, sondern von einer Pforte blieben etliche Häuser
stehen, in der Frankenb. Chron. bey dem Frisch. 2. * Aber, eine gleichfalls
veraltete Bedeutung, wovon Frisch ein Niederdeutsches Beyspiel anführet. Wir
gebrauchen es jetzt nur noch, 3. als ein adversatives Bindewort, etwas in dem
Nachsatze zu setzen oder zu behaupten, wenn in dem Vordersatze eine Verneinung
vorher gegangen. Nicht uns, Herr, sondern deinem Nahmen gib Ehre, Ps. 115, 1.
Ich werde nicht sterben, sondern leben, Ps. 118, 17. Laß der Sünde nicht ihren
Willen, sondern herrsche über sie, 1 Mos. 4, 7. So auch, wenn dem Vordersatze
nicht nur, nicht allein vorher gegangen, da denn in dem Nachsatze sondern auch
folget. Ich habe es nicht nur gesehen, sondern auch gehöret. Du hast es nicht
allein gethan, sondern du hast es auch nach der That geläugnet. Wo das sondern
auch zuweilen verschwiegen werden kann. Du hast es nicht allein gethan, du hast
es auch nach der That geläugnet. Er ist nicht allein ganz unwissend, er hasset
auch noch allen Unterricht. Anm. Schon bey dem Ottfried suntar, suntir, im
Nieders. sunder, sondern. Es ist mit dem alten Vorworte sonder ein und eben
dasselbe Wort; denn das n am Ende ist erst in den spätern Zeiten angehänget
worden. So wir hier der Begriff des Absonderns der herrschende ist, so scheinet
das Lat. gleichbedeutende sed mit unserm scheiden eines Geschlechtes zu seyn.