Das Sittengesetz
, [
109-110] des -es, plur. die -e, ein
Gesetz, wodurch die Fertigkeiten freyer Handlungen aller Menschen (nicht
einzelne Handlungen) bestimmt worden, wo es so wohl von einzelnen Gesetzen
dieser Art, als auch im Singular allein, von der ganzen Sammlung solcher
einzelnen Gesetze gebraucht wird, zum Unterschiede von dem Naturgesetze oder
den Naturgesetzen.