Die Sittenlehre
, [
111-112] plur. die -n. 1. In dem
zweyten engern Falle der ersten Hauptbedeutung des Wortes Sitte, die Lehre von
den Sitten, d. i. von der Fertigkeit des rechtmäßigen äußern Betragens in dem
gesellschaftlichen Leben, von den Pflichten des Wohlstandes; in welchem
Verstande es aber am seltensten vorkommt. 2. In weiterer Bedeutung, die Lehre
von dem rechtmäßigen Verhalten gegen Gott, sich selbst und andere, ohne doch
die Gemüthsfassung davon auszuschließen, aus welcher dieses Verhalten
herfließen muß; die Tugendlehre, die Moral. Die christliche Sittenlehre, zum
Unterschiede von der philosophischen. Das Wort Sitten muß hier freylich in
weiterer Bedeutung genommen werden, als es sonst gewöhnlich ist, wenn die
Benennung passend und nicht zu enge seyn soll.