Schützen
, [
1697-1698] verb. reg. act. welches in
einer doppelten Bedeutung üblich ist. 1) Den Lauf des Wassers durch einen Damm
oder ein vorgelegtes Hinderniß aufhalten oder hemmen. Das Wasser schützen.
Daher die Zusammensetzung abschützen, vorschützen, Schutzbret, Schutzgatter u.
s. f. Im Nieders. schotten, schudden, schutten, entweder von Schutt, ein
Erdbaum oder Wall oder von dem Nieders. Schott, ein Riegel, eine Fall- oder
Schubthür, oder von dem Nieders. schotten, absondern, als dem Intensivo von
scheiden, oder endlich auch mit der folgenden Bedeutung aus einer und eben
derselben Quelle. 2) Ein Übel von einem andern Dinge abhalten, einem andern
Dinge Sicherheit vor einem Übel gewähren. So wohl in mehr leidendem Verstande
durch bloßes Abhalten, wie schirmen. Die Mauer schützt den Baum vor dem
Nordwinde, der Schild den Leib vor den Pfeilen. Sie traten Hand in Hand aus der
schützenden Grotte hervor. Geßn. Als auch in mehr thätigem Verstande, durch
damit verbundenes Abwehren. Jemanden schützen. Ihn vor dem Angriffe eines
andern schützen. Gott, deine Hülfe schütze mich! Ps. 69, 30. So auch das
Schützen. Siehe auch der Schutz. Anm. In der letzten Bedeutung im Oberdeutschen
ehedem schütten, (
S. dieses Wort,) im Engl. to shut, im Schwed. skydda. Es
ist ein doppeltes Intensivum von hüthen, wo die Steigerung des Begriffes theils
durch den Zischlaut, theils aber auch durch das tz ausgedruckt wird, und
bedeutet eigentlich so wohl bedecken, als auch bewahren. (
S. Haut, Hüte, hüthen.) In dieser Intension liegt
vielleicht auch die Ursache, warum dieses Zeitwort oft einen mehr thätigen
Nebenbegriff hat, als schirmen, und nicht bloß vor einem Übel bedecken, sondern
auch dasselbe abwehren bedeutet. Das Lat. Scutum ist damit genau verwandt, (
S. Schild,) und vielleicht auch custodire,
S. Schatz. [
1697-1698]