Schmälern
, [
1555-1556] verb. reg. act. schmäler
machen, doch nur noch in der weitern Bedeutung, kleiner, geringer machen, und
auch hier nur in einigen Fällen. Jemandes Gränzen schmälern. Jemandes
Einkünfte, Nahrung, guten Nahmen schmälern. Man schmälert sein Verdienst,
Günth. Im Oberdeutschen sagt man auch ein Kleid schmälern, es enger machen, die
Unkosten schmälern, sie moderiren, das viele Studieren schmälert die Kräfte u.
s. f. In der engern Bedeutung, der Breite nach kleiner machen, ist es nicht
üblich, außer zuweilen in der reciproken Gestalt. Hier schmälert sich das Land,
der Fluß, wird enger. So auch das Schmälern und die Schmälerung.