Die Schlenge
, [
1523-1524] plur. die -n, ein nur in den
Niederdeutschen Marschländern übliches Wort, ein in das Wasser gebauetes
Flechtwerk zur Abhaltung des Wassers zu bezeichnen, welches daselbst auch eine
Schlacht genannt wird. Die Fluthschlenge, ein solcher aus Flechtwerk und
Faschinen bestehender Damm, das Wasser zur Zeit der Fluth abzuhalten. Die
Scherschlenge, eine auf Ebbe und Fluth angelegte Schlenge in Gestalt einer
Krebsschere. Daher das Schlengengeld, der Schlengenmeister u. s. f. in eben den
Bedeutungen, in welchen daselbst auch Schlachtgeld, Schlachtmeister u. s. f.
üblich sind. Es ist von dem Niederd. schlengen, schlingen, winden, flechten.