Der Schleichhandel
, [
1515-1516] des -s, plur. inus. ein
heimlicher Handel mit verbothenen, oder verstohlner Weise eingeführten
erlaubten Waaren; Nieders. Sluuphandel, von sluppen, schliefen, schlüpfen,
schlupfen, auch im Hochdeutschen wohl Schleifhandel.