Der Schleichhändler
, [
1515-1516] des -s, plur. ut nom. sing.
Fämin. die Schleichhändlerinn, eine Person, welche einen Schleichhandel treibt,
mit verbothenen Waaren handelt, oder erlaubte Waaren auf eine verbothene und
verstohlene Art einführet oder verhandelt; der Schleifhändler. Im gemeinen
Leben hat man verschiedene besondere Nahmen für solche Schleichhändler, wohin
die Nieders. Lorrendreiher, Snuggeler, Engl Smuggler, das Oberdeutsche
Schwärzer, Pascher u. s. f. gehören, mit ihren Zeitwörtern snuggeln, schwärzen,
paschen u. s. f. Schleichhandel treiben.