Der Schiffs-Part
, [
1459-1460] des -es, plur. die -e, in den
Niederdeutschen Seestädten der Part, d. i. Antheil, an einem Schiffe; daher die
Rehder oder Mitrehder, welche ein Schiff auf gemeinschaftliche Kosten
ausrüsten, und den Gewinn unter sich theilen, daselbst auch Schiffs-Partener
genannt werden. 1/12 Part oder Schiffs-Part, d. i. der 12 Theil von der ganzen
Ausrüstung eines Schiffes.
S. Part.