Der Part
, [
659-660] des -es, plur. die -e, aus dem
Franz. Part, ein nur noch im gemeinen Leben übliches Wort. 1) Ein Theil eines
Ganzen, oder mehrerer als ein Ganzes betrachteter Dinge Einer Art. Die Waaren
in sechs Parte theilen, in sechs Theile. Der Erbpart, das Erbtheil. Besonders
der Antheil. Part an etwas haben, Antheil. In Niedersachsen wird der Antheil,
welchen jemand an einem gebaueten und ausgerüsteten Schiffe hat, der Part
genannt. 1/4 Part, 1/6 Part, 1/8 Part u. s. f. der so vielste Antheil an den
sämmtlichen Kosten eines erbaueten Schiffes. Ich für meinen Part, im gemeinen
Leben, für meinen Theil, was mich betrifft. Jemanden Part von etwas geben, ihn
davon benachrichtigen, in den niedrigen Sprecharten. 2) Ein oder mehrere mit
andern streitige Personen, besonders in den Rechten. Der eine Part, der andere
Part. Der Gegenpart, der Widerpart. In der bessern Sprechart ist dafür Partey,
und in der anständigern Theil, und für Gegenpart Gegner und Gegentheil üblich.
(
S. Partey.) In beyden Bedeutungen ist es in einlegen
Gegenden sächlichen Geschlechtes, das Part, am häufigsten aber männlichen, wie
Franz. Part, aus welchem es entlehnet worden, obgleich die Aussprache völlig
Deutsch ist.