Der Schiffs-Officier
, [
1457-1458] des -s, plur ut nom. sing. ein
jeder, welcher auf einem Schiffe zu befehlen hat, ein Amt auf demselben
vewaltet, welche denn wieder in Ober- und Unterofficier getheilet werden. Auf
den Kriegsschiffen ist diese Benennung am üblichsten, wo die Generals-Personen
auch Flaggen-Officier genannt werden. Schiff-Officier würde überhaupt einen
Officier bedeuten, der zu Schiffe oder zur See dienet, und welchen man auch
einen See-Officier nennet. [
1459-1460]