Schatzen
, [
1375-1376] verb. reg. act. 1) Schatz, d.
i. eine öffentliche Abgabe, eine Schatzung fordern, Mit Schatzung belegen;
Nieders. schatten, Schwed. skatta. Es ist im Hochdeutschen veraltet, und nur
noch in den Zusammensetzungen beschatzen und brandschatzen üblich. 2) Schatz
oder Schatzung geben; Nieders. schatten und schotten. Auch hier ist es nur in
einigen Gegenden in dem zusammen gesetzten verschatzen gangbar. Daher die
Schatzung.
S. solches hernach besonders.