Das Schatz-Collegium
, [
1375-1376] des -ii, plur. die -gia, in
einigen Ländern, ein Collegium, welches den öffentlichen Schatz, d. i. die
Einnahmen und Ausgaben eines Reiches, verwaltet, welches in manchen von einer
Schatz-Commission u. s. f. geschiehet. In dem Herzogthum Braunschweig
Wolfenbüttel werden die zum engern Ausschusse verordneten Stände, welche sich
mit den öffentlichen Einnahmen und Ausgaben beschäftigen, der Schatz-Convent
genannt.
S. Schatz 5 und 7.