Die Schärfe
, [
1361-1362] plur. die -n, von dem vorigen
Beyworte. 1. Als ein Abstractum, und ohne Plural, die Eigenschaft, der Zustand
eines Dinges, da es scharf ist, in allen Bedeutungen des Beywortes. Die Schärfe
eines Messers, eines Schwertes, des Geblütes, des Essiges, des Meerrettiges,
des Gesichtes, des Verstandes, des Gesetzes, eines Vaters u. s. f. Die Schärfe
des Richters, wenn er alle Umstände auf das genaueste untersucht, und die
Strafe darnach bestimmt, ohne etwas zu übersehen oder nachzulassen. Die Schärfe
des Nachdruckes, des Verstandes, da man alle Kleinigkeiten an einer Sache und
ihr Verhältniß gegen das Ganze gewahr wird. Bey dem Willeram Scarfe, bey dem
Ottfried mit einem andern Endlaute Sarphida. In mehr eigentlichem Verstande ist
bey den Müllern die Schärfe die Art und Weise, die Mühlsteine zu schärfen. Die
Märkische Schärfe, die Art, die Mühlsteine mit Hauschlägen zu schärfen. 2. Als
ein Concretum. 1) Der scharfe, schneidende Theil eines Dinges. Jemanden mit der
Schärfe schlagen, des Degens, im Gegensatze der Fläche. In die Schärfe fallen,
des Messers. Sich an der Schärfe eines Pfeilers stoßen, an der scharfen Ecke.
2) Ein scharfes Verfahren, die Strenge. Schärfe gebrauchen, Schärfe anwenden.
Einen Missethäter mit der Schärfe angreifen, mit der Tortur. 3) Eine scharfe,
ätzende Flüssigkeit. Die Schärfe im Geblüte, verdorbene, salzige oder saure
Theile.