Schalmen
, [
1343-1344] verb. reg. act. welches
gleichfalls nur in einigen Gegenden gehöret wird, die Schale oder Rinde
abhauen. Einen Baum schalmen, ihn durch Abhauung eines Stückes der Rinde oder
äußern Schale zeichnen, in welcher Bedeutung auch abschalmen und anschalmen
gebraucht werden. da man in den Wäldern die Gränzen gewisser Bezirke auf solche
Art zu bezeichnen pflegt, so wird schalmen, besonders im Forstwesen, zuweilen
auch überhaupt für zeichnen, absondern, abtheilen gebraucht. So auch die
Schalmung. Anm. Es ist von dem Nieders. Schälken, hauen, schlagen, nur im
Endlaute verschieben, und vermittelst der Endsylbe -men, entweder von Schale
und schälen gebildet, oder stammet auch unmittelbar von schalen ab, den mit dem
Hauen verbundenen Schall zu bezeichnen. Im mittlern Lateine ist Eschalmamentus
der obere Theil eines Baumes, wo er anfängt, sich in Äste zu schalmen oder zu
theilen.