Das Feldgericht
Das Feldgericht,
[
93-94] des -es, plur. die -e. 1) Eine
Art niederer Gerichte, welche sich über die Grenzen, Felddiebereyen und andere
Feldsachen erstrecket, und ehedem im freyen Felde gehalten wurde, wie an
einigen Orten noch üblich ist. Diese Feldgerichte haben fast in jeder Gegend
einen andern Nahmen. In Thüringen heißen sie Hägemähler, in Meißen
Rügegerichte, Jahrgerichte, weil sie alle Jahr nur Ein Mahl gehalten werden, in
Franken Ackergerichte, Landgerichte, an andern Orten Hubengerichte,
Hofgerichte, Grundgerichte, Dinggerichte, Stabgerichte, und im ehemaligen
Stifte Corvey der Großstab. 2) An einigen Orten wird auch das Kriegsgericht,
besonders so fern es im Felde gehalten wird, und Verbrechen der Soldaten im
Felde betrifft, das Feldgericht genannt. [
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