Der Rügegraf
, [
1199-1200] des -en, plur. die -en, eine
ehemahlige Benennung eines Grafen, d. i. vorsitzenden Richters, in einem
Rügegerichte, besonders so fern darunter ein Landgericht verstanden wurde, da
er denn die angebrachten Rügen im Nahmen des Kaisers untersuchte und bestrafte.