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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Der Rückstand | | Rückstellig

Rückständig

, [1191-1192] adj. et adv. von solchen Abgaben oder Geldsummen noch außen stehend. Rückständige Steuern. Im Oberd. auch hinterständig, rückstellig, Nieders. ruggstellig, ruggstendig. Auch von Personen, rückständig seyn, noch Rückstände zu bezahlen haben.
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