Rückständig
, [
1191-1192] adj. et adv. von solchen
Abgaben oder Geldsummen noch außen stehend. Rückständige Steuern. Im Oberd.
auch hinterständig, rückstellig, Nieders. ruggstellig, ruggstendig. Auch von
Personen, rückständig seyn, noch Rückstände zu bezahlen haben.