Der Rückstand
, [
1191-1192] des -es, plur. die -stände,
dasjenige, was von einer Abgabe, von einer schuldigen Geldsumme noch zurück
ist, noch außen stehet, noch nicht entrichtet oder bezahlet ist; im Oberd. auch
der Hinterstand, der Außenstand. Nieders. ehedem Overhore, weil es über die
gehörige Zeit ausstehet, im mittlern Lat. Arreragium. Die Rückstände
eintreiben. Den Rückstand bezahlen.