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Adelung - Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

Rückständig | | Der Rückstrich

Rückstellig

, [1191-1192] adj. et adv. welches nur im Oberdeutschen gangbar ist. 1) Für rückständig. Rückstellige Steuern. 2) Für rückgängig. Eine Sache rückstellig machen, rückgängig, sie hintertreiben.
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