Die Rücksprache
, [
1191-1192] plur. die -n, von Sprache,
Unterredung, die Unterredung mit einem Obern, oder mit solchen, welche in einer
Sache etwas zu sagen haben, so fern sie vor dem völligen Beschlusse der Sache
angestellet wird. Rücksprache mit jemanden halten, ihm Bericht von einer
aufgetragenen Handlung abstatten, mit ihm nach derselben und vor dem völligen
Beschlusse rathschlagen. Es ist auch im Niedersächsischen gangbar, wo es
Ruggesprake lautet.