Die Rücksicht
, [
1191-1192] plur. die -en, für das
ungewöhnliche Zurücksicht; doch nur im figürlichen Verstande. 1) Derjenige
Zustand, da man bey einer Handlung auf etwas zurück siehet, dasselbe in
Betrachtung ziehet, es zum Bewegungsgrund eines Urtheiles oder einer Handlung
gebraucht. Die Sache kann in gewisser Rücksicht neu scheinen, in gewissen
Betrachtungen, wenn man sie von gewissen Seiten ansiehet. Jemanden in Rücksicht
seiner ehedem geleisteten Dienste vergeben. Rücksicht auf etwas nehmen, haben,
es dabey mit in Betrachtung, in Erwägung ziehen. Ich habe bey meinen Diensten
keine Rücksicht auf eine Vergeltung gehabt. Sich einem Eindrucke ohne weitere
Rücksicht ganz überlassen, Less. Andere werden von den Gefahren der Rücksicht
auf sich selbst gezwungen, von sich weg in die Welt zu fliehen, Zimmerm.
Menschen leben ohne Rücksicht, an den Tod wird nie gedacht,
Log.
Gottsched tadelte es in dieser Bedeutung ohne Noth, und
glaubte, daß man Absicht dafür setzen müsse, welches doch unrichtig ist, indem
beyde Wörter zwar zuweilen, aber nicht in allen Fällen gebraucht werden können,
wovon der Grund in den verschiedenen Bedeutungen der Partikeln rück, zurück,
und ab, liegt. Über dieß ist auch da, wo beyde Statt finden, Rücksicht edler,
als das gemeiner gewordene Absicht. 2) Ehrerbiethung, Achtung; eine Bedeutung,
welche im Oberdeutschen am gangbarsten ist. Jemanden die schuldige Rücksicht
versagen. 3) Nachsicht; auch nur im Oberdeutschen. Keine weitere Rücksicht
gebrauchen. [
1191-1192]