Die Rückseite
, [
1191-1192] plur. die -n, die hintere
Seite, welche der rechten oder vordern Seite entgegen gesetzet ist. Die
Rückseite einer Münze, im Gegensatze der Hauptseite, (
S. Revers.) Zuweilen auch diejenige Seite, welche sich
im Rücken oder hinter dem Rücken befindet. Die Rückseite eines Wagens.