Das Rücksiegel
, [
1191-1192] des -s, plur. ut nom. sing.
auf Urkunden, Ausfertigungen u. s. f. ein Nahme des Gegensiegels oder
Contra-Siegels, weil es im Rücken oder an dem Rücken auf die ledige Seite des
vordern halben Bogens gedruckt wird: im Gegensatze des Hauptsiegels.