Der Revers
, [
1095-1096] des -es, plur. die -e. 1) Aus
dem Französ. Revers, die Rückseite einer Münze, die dem Brustbilde entgegen
gesetzte Seite; die Rückseite, Gegenseite, und bey einigen, aber sehr
unschicklich, die Kehrseite. 2) Aus dem Lat. Reversales, nähmlich, Litterae,
ein Schrift eine Urkunde, worin sich jemand ausdrücklich zu seiner
Verbindlichkeit bekennet; ein Revers-Brief. Jemanden einen Revers geben. Einen
Revers von sich stellen. In engerer Bedeutung ist es eine solche Schrift,
welche sich auf eine vorher gegangene Gefälligkeit eines andern gründet, in
welchem Falle ein solcher Revers im Oberdeutschen auch ein Gegenbrief, eine
Gegenversicherung, ein Gegenschein, ein Gegenbekenntniß, eine
Gegenbescheinigung, ein Versicherungsbrief, ein Rückschein u. s. f. genannt
wird. Daher das Zeitwort, sich reverstren, sich vermittelst einer solchen
Urkunde ausdrücklich zu einer gewissen Verbindlichkeit bekennen.
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1095-1096]