Rosten
, [
1169-1170] verb. reg. neutr. welches das
Hülfswort haben bekommt. 1) In der weitesten, und allem Ansehen nach ersten
Bedeutung, verwesen, durch innere Auflösung der Theile zerstöret werden. Es ist
in dieser Bedeutung im Hochdeutschen zwar veraltet; allein die sprichwörtliche
R. A. alte Liebe rostet nicht, höret so leicht nicht auf, ist gewiß ein
Überbleibsel davon, weil sie zu ungewöhnlich und seltsam seyn würde, wenn sie
bloß eine Figur der folgenden Bedeutung seyn sollte. 2) Im engern und
gewöhnlichern Verstande ist rosten nur noch von den Metallen üblich, wenn sie
von den in der Luft und in dem Wasser befindlichen Salztheilchen aufgelöset und
zerstöret werden, da sich denn die zurück gebliebene gröbere Erde als eine
rauhe Rinde ansetzet. Das Eisen rostet, so wie alle unedle Metalle. Gold rostet
nicht, weil die Salztheilchen keine Gewalt über dasselbe haben. So auch das
Rosten. Anm. In dieser engern Bedeutung im Nieders. rusten, und intensive
rustern. Die ehemahlige erstere Bedeutung ist aus mehrern Gründen erweislich.
Bey dem Notker heißt es Kap. 15: min Lichamo ne fulet, noh ne rozzet, mein
Leichnam faulet und verweset nicht, aber nicht, wie es Schilter übersetzet,
meum corpus non putrescit neque foetet, weil die Bedeutung des Sinkens
unerweislich ist. Im Holländ. ist roesten noch jetzt verwesen, verfaulen, wofür
die Niederdeutschen mit dem ihnen gewöhnlichen t rotten, und von dem Flachse
röthen, sagen. In diesem weitern Verstande ist rosten das Neutrum von dem
folgenden Activo Rösten, verwesen machen. Da der Begriff der Verwesung aber nur
eine Figur von einem mehr in das Gehör fallenden Stammbegriff ist, so scheinet
reißen, das Intensivum von reisen, das Stammwort zu seyn, da denn das
Zerrinnen, das aus einander Fließen verwesender Körper, oder das Zernagen, das
Zerfressen derselben angedeutet werden würde.