Der Ritterrath
, [
1133-1134] des -es, plur. die -räthe, ein
aus Personen ritterlichen Standes, d. i. Adeligen, bestehendes Raths-Collegium,
besonders, wenn es sich vorzüglich mit den Angelegenheiten der Ritterschaft
einer Provinz oder Gegend beschäftiget.