Das Ritterpferd
, [
1133-1134] des -es, plur. die -e, im
engern Verstande, ein zum Kriege gerüstetes Pferd, mit welchem ein Ritter im
engsten Verstande von seinem Ritterlehen dem Lehensherrn in den Krieg zu folgen
verbunden ist; welche Benennung auch noch jetzt beybehalten wird, da nach
Abschaffung der eigentlichen Ritterdienste in den meisten Provinzen dafür eine
verhältnißmäßige Summe Geldes eingeführet worden. Figürlich wird im gemeinen
Leben einiger Gegenden auch ein gewisses großes geflügeltes Insect das
Ritterpferd genannt,
S. Heupferd und Jungfer.