2. Reiten
, [
1071-1072] verb. reg. act. in Ordnung
bringen, zu einer gewissen Absicht fertig und geschickt machen, welches aber
für sich allein veraltet, und nur noch in dem zusammen gesetzten bereiten
üblich ist, (
S. dasselbe.) Es ist auch hier eine Onomatopöie, welche
entweder von dem mit dem Bereiten verbundenen Geräusche, oder auch von der
Geschwindigkeit hergenommen ist, in welchem letztern Falle es zu dem Schwed.
rad, Nieders. drad, geschwinde, hurtig, und zu unserm Rad gehören würde. Bey
dem Kero ist Antreiti die Ordnung, im Wend. Riad. Hierher gehöret auch das noch
in einigen Gegenden, z. B. in dem Kloster St. Michael in Lüneburg, übliche
Ausreiter, welches einen vornehmen Beamten bedeutet, welcher die Aufsicht über
die Ökonomie des Klosters führet, und so viel als ein Schaffner oder Großkeller
in andern Klöstern ist, welchen man sehr irrig mit einem Ausreiter von dem
folgenden Zeitworte verwechseln würde.