Die Reichsstadt
, [
1043-1044] plur. die -städte, eine Stadt,
so fern sie ein unmittelbares Glied eines Reiches ist. Im Deutschen Reiche ist
eine Reichsstadt, oder freye Reichsstadt, eine Stadt, welche dem Kaiser und
Reiche unmittelbar unterworfen ist; zum Unterschiede von einer landsässigen
oder Municipal-Stadt. Daher das Bey- und Nebenwort reichsstädtisch, einer
Reichsstadt gehörig.