Der Reichsstand
, [
1043-1044] des -es, plur. die -stände,
ein Stand, d. i. solches Glied eines Reiches, welches Sitz und Stimme auf den
Reichstagen hat. So werden in dem Deutschen Staatsrechte diejenigen
Reichsglieder, welche Sitz und Stimme auf den Reichstagen haben, Reichsstände
genannt.