Der Reichsbeamte
, [
1039-1040] des -n, plur. die -n, ein
Beamter, welcher einem ganzen Reiche und dessen Oberhaupte zu gewissen Diensten
höherer Art verpflichtet ist. So wurden ehedem in Pohlen der Krongroß-Secretär,
der Krongroß-Referendarius, der Krongroß-Stallmeister u. s. f. und in
Litthauen, der Groß-Secretär, Groß-Referendarius u. s. f. Reichsbeamten
genannt. In engerer Bedeutung in Beziehung auf das Deutsche Reich,
S. Reichsamt.